Sach- und Haftpflichtversicherungen vergleichen viele Unternehmen regelmässig. Die berufliche Vorsorge (BVG) bleibt dabei oft über Jahre unangetastet – dabei handelt es sich meist um einen der grössten Kostenblöcke im Unternehmen. Wer sie nie überprüft, lässt oft ohne es zu merken Optimierungspotenzial liegen. Hier die wichtigsten Punkte für einen Wechsel.
Warum sich ein Blick auf die BVG-Lösung lohnt
Sammelstiftungen unterscheiden sich zum Teil erheblich bei:
- Verwaltungskosten – diese schmälern direkt die Rendite Ihrer Mitarbeitenden,
- Anlagestrategie und Verzinsung des angesparten Kapitals,
- Leistungen bei Invalidität und Todesfall,
- Deckungsgrad und finanzieller Stabilität der Sammelstiftung.
Diese Unterschiede wirken sich direkt darauf aus, wie gut Ihre Mitarbeitenden abgesichert sind – und wie viel das Unternehmen dafür bezahlt.
Die Kündigungsfrist ist der Knackpunkt
Anders als bei vielen Sachversicherungen ist ein BVG-Wechsel nicht kurzfristig möglich. Anschlussverträge bei Sammelstiftungen laufen meist mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Jahr – wer per 1. Januar wechseln möchte, muss also in der Regel bis 30. Juni kündigen. Die genaue Frist steht im Anschlussvertrag und kann leicht abweichen.
Unsere Empfehlung: Beginnen Sie den Vergleichsprozess bereits im Frühling, wenn ein Wechsel per Jahresende infrage kommt. So bleibt genug Zeit für Offerten, Vergleich und die interne Abstimmung.
Die Belegschaft muss zustimmen
Ein Punkt, der immer wieder unterschätzt wird: Seit einem Bundesgerichtsurteil braucht die Kündigung eines BVG-Anschlussvertrags das Einverständnis der gesamten Belegschaft oder der Arbeitnehmervertretung – eine blosse Information der Mitarbeitenden reicht nicht aus. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung ungültig, und das Unternehmen haftet im schlimmsten Fall im Vorsorgefall selbst.
Für KMU heisst das konkret: Der Wechsel ist kein reiner Entscheid der Geschäftsleitung, sondern ein Prozess, der frühzeitig kommuniziert und dokumentiert werden muss.
Wechsel bei Prämien- oder Kostenerhöhung
Erhöht die Sammelstiftung ihre Verwaltungskosten innerhalb von drei Jahren um mindestens 10 %, muss sie dies sechs Monate im Voraus ankündigen. In diesem Fall steht dem Unternehmen ausnahmsweise eine kürzere Kündigungsfrist von einem Monat zu – ein Detail, das viele KMU nicht kennen und dadurch ungenutzt lassen.
So gehen wir mit KMU vor
Grössere Unternehmen haben oft eine eigene Vorsorgekommission oder einen spezialisierten Pensionskassenberater. Kleineren und mittleren Unternehmen fehlt dafür meist die Zeit oder das Fachwissen. Unser Vorgehen:
- Kennenlernen – wir verstehen Ihr Unternehmen, Ihre Belegschaft und die bestehende Lösung.
- Analysieren – Vorsorgereglement, Kosten, Leistungen und Anlagestrategie im Detail geprüft.
- Vergleichen – Angebote verschiedener Sammelstiftungen transparent gegenübergestellt.
- Entscheiden – gemeinsam wählen Sie die Lösung, die zu Unternehmen und Mitarbeitenden passt.
- Betreuen – wir behalten Deckungsgrad, Verzinsung und Anlagestrategie auch nach dem Wechsel im Blick.
Unser Rat
Ein BVG-Wechsel ist kein Vorgang, den man in wenigen Tagen erledigt – aber genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu beginnen. Wer im Frühling startet, hat im Sommer alle Optionen offen. Wer erst im Herbst beginnt, verliert oft ein ganzes Jahr.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Prüfen Sie die genauen Fristen und Bestimmungen in Ihrem Anschlussvertrag bzw. lassen Sie diese durch uns prüfen.






